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Posts mit dem Label "Hausbesitzer" werden angezeigt.

Warum Sie jetzt dringend einen Blick in Ihre Wohngebäudeversicherung werfen sollten !

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Hier erfahren Sie die feinen, kleinen Unterschiede, wieso einige Wohngebäudeversicherungen im Schadenfall sogar Ihre Existenz bedrohen können. Wir haben für Sie einen  Wohngebäudeversicherungsvergleich von zwei namhaften Versicherungsgesellschaften durchgeführt. ________________________________________________ Unser Vergleich: Einfacher Tarif  (1.195,50€)     vs.        Top Tarif  (1.930,61€) Einfacher Tarif Preisersparnis  = 735,11€ Bei einen Totalschaden durch grobe Fahrlässigkeit  VERLUST = 1,3 Mio. € ________________________________________________ Ihre Immobilie ist vielleicht das Wertvollste dass Sie jemals erworben haben. Eines der wertvollsten Güter die Sie besitzen! Sie sollten Sie Zeit nehmen, Ihre Wohngebäudeversicherung zu überprüfen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Haus bestmöglich zu schützen, mit einer der besten Wohngebäudeversicherung zu einem fairen Preis. Werfen Sie jetzt unbedingt einen Blick in Ihre bestehende...

Kabelfernsehen, neues Gesetz, Vermieter und Mieter sollten jetzt handeln !

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Wichtige gesetzliche Änderung – Kabelfernsehen Nebenkosten fallen weg. Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Das neue Gesetz nennt sich „Wegfall des Nebenkostenprivilegs“ . Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist für Mieter nicht notwendig. Allerdings sollten Vermieter jetzt handeln. Wir empfehlen Vermieter und Mieter miteinander zu sprechen wie es in Zukunft weitergehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Der Vermieter lässt seinen Vertrag beim Anbieter weiterlaufen und macht mit den Mietern ab dem 01.Juli 2024 einen „Versorgungsvertrag für Kabelfernsehen“ in dem auch die Laufzeit und Kosten vereinbart werden. Der Vermieter kündigt seinen Vertrag und jeder Mieter versorgt sich selbst mit einem neuen eigenen Kabelfernsehen-Anschluss oder empfängt Kabelfernsehen über eine der kostenfreien Apps die es dafür gibt. (Voraussetzung ist ein moderner Internetfähiger Fernseher...

Hausbesitzer aufgepasst, jetzt 100.- Euro Zuschuss für Ihre bestehende Gebäudeversicherung sichern !

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Erhalten Sie von uns 100€ Zuschuss zu Ihrer nächsten Rechnung Ihrer Gebäudeversicherung. Wie geht das? 1. Sie schreiben uns eine Email, WhatsApp oder rufen Sie uns an. 2. Sie entscheiden sich dafür dass wir in Zukunft der Ansprechpartner für Ihre bereits bestehende Wohngebäudeversicherung sind. (Dies ist für Sie kostenfrei!) 3. Sie erhalten bei Ihrer nächsten Rechnung Ihrer Gebäudeversicherung automatisch von uns 100€ Kundenbonus auf Ihr Konto überwiesen. Die Aktion läuft bis zum 15.05.2024 ! Sichern Sie sich jetzt schnell Ihren 100€ Zuschuss ! *Unsere Aktion gilt leider nicht für Verträge von:    HUK, Debeka, LVM, DEVK, Generali, Cosmos-Direkt

Versicherung für Aufsitzrasenmäher Pflicht ?

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Keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ! Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen ...

Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer, einige Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf !

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Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen. Alle anderen sollten ihre Gebäudeversicherung prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung.  Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zu...

Hohes Risiko ! Zu geringe Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung !

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sein ? "Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschaden ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden kann". Wissen Sie wie hoch Ihre Versicherungssumme in Euro ist ? _______________________ Bei 7 von 10 Gebäudeversicherungen ist die Versicherungssumme viel zu niedrig ! Wieso ist das so? Wir haben unsere Neukunden gefragt und bekamen folgende Antworten: „ Wir haben die Versicherungssumme aus dem Vorvertrag übernommen und gingen davon aus dass diese richtig ist.“ „ Wir haben uns voll auf den Vertreter der Versicherungsgesellschaft verlassen.“ „ Die Versicherungssumme haben wir online nach qm Wohnfläche berechnet“ „ Wir haben vergessen der Versicherung die Renovierungen und Umbauten zu melden und die Summe (den neuen Wert der Immobilie) zu melden“ „ Wir wollten uns schon immer damit b...

Sanierungspflicht für Hausbesitzer ? Für wen gilt das GEG Gebäudeenergiegesetz ?

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Das mehrfach überarbeitete GEG (Gebäudeenergiegesetz) sieht für alle Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere Pflichtmaßnahmen vor. Die wichtigsten Punkte sind: Dämmung der obersten Geschossdecke Dämmung bestimmter Rohre Heizkessel austauschen (wenn älter als 30 Jahre) Wer vor dem 01. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG Sanierungspflicht NICHT . Bei einem Eigentümerwechsel sieht die Situation anders aus, der neue Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, die Anforderungen an das GEG zu erfüllen. Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, muss diese so renovieren/sanieren, dass diese den gesetzlichen Anforderungen des GEG entspricht. Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit. Die Sanierungspflicht sollten Immobilieneigentümer ernst nehmen und ggf. jetzt schon planen, Stichwort Forwarddarlehen. Über Forwarddarlehen bzw. warum es Sinn macht sich günstige Zinsen für die Zukunft zu sichern haben wir bereits einen Beric...

Warnzeichen dass Ihr Job in Gefahr ist - Ihr Arbeitsrecht Rechtsschutzversicherung

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Woran Sie erkennen können, ob Ihr Job in Gefahr ist und was Sie dagegen tun können… Eine unerwartete Kündigung trifft jeden Arbeitnehmer hart. Arbeitgeber haben oft viele verschiedene Gründe wieso Mitarbeiter entlassen werden. Hier sind einige Gründe: - Kosten sparen / Gewinn erhöhen - Auslagerung von Arbeitsschritten (Fremdfirmen, Subunternehmer, Zeitarbeit) - Einsatz von Maschinen als Ersatz für Arbeitskräfte - Stellenabbau durch Schlechte Auftragslage / Verluste - Filialschließungen - Wegfall des Arbeitsplatz durch Umstrukturierung - Standortwechsel / Umzug des Unternehmens Eines der schlimmsten Gründe ist z.B. die krankheitsbedingte Kündigung. (Sie werden aufgrund Ihrer Krankheit gekündigt) Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtskräftig ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Eine Negative Gesundheitsprognose Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmen Eine Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmer und Un...

Neue Regelungen für die Vermietung von möblierten Wohnungen !

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Der Bundesrat einen von Hamburg und Bremen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen. Durch diesen Beschluss sollen Mieter in ganz Deutschland vor überhöhten Mieten (Umgehung der Mietpreisbremse) geschützt werden. In dem Entwurf geht es vor allem um Vermietungen von möblierten Wohnungen. Beim möblierten Wohnraum muss der Möblierungszuschlag bisher nicht gesondert ausgewiesen werden. Es wurde beschlossen dass im Mietvertrag die Nettokaltmiete angegeben werden muss damit man mit des ortsüblichen Mietpreisen vergleichen kann. Es Pflicht, die Höhe des Zuschlag für die Möblierung anzugeben. Die Höhe des Zuschlags wurde begrenzt, und zwar auf monatlich höchstens 1% des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben. Als Zeitwert wiederum gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines Betrags von 5% für jedes Jahr, das seit dem Kauf vergangen ist. _________________ Als Hauseigentümer und Vermieter empfehlen wir Ihnen eine Beratung vom Spezialisten für: Wohngebäud...

Immobilien und Erbschaftssteuer ! Immobilienbewertung, wie das Finanzamt Ihre Immobilie bewertet ...

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23.03.2023 Ob Erbschaft­steuer zu zahlen ist, hängt vom Verkehrs­wert und von den Freibeträgen ab.    Das Finanzamt nimmt den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage.   Um den Verkehrswert zu ermitteln gibt es verschiedene Möglichkeiten. __________________    Sachwertverfahren Beim Sachwertverfahren sind Gebäudewert und Bodenwert ausschlaggebend. Dieses Verfahren wird in der Regel für Immobilien mit Eigennutzung ohne Mieteinnahmen verwendet. __________________    Vergleichswertverfahren Diese Verfahren wird sehr oft bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet. Der Vergleichswert orientiert sich an regionalen Kaufpreisen, die beim Verkauf ähnlicher Immobilien erzielt wurden. Die Größe des Grundstücks, Größe der Wohnfläche, Baujahr, die Lage, und wie hochwertig die Ausstattung der Immobilie ist, wird hierbei auch berücksichtigt. __________________    Ertragswertverfahren Bei diesen Verfahren stehen die Erträge, die wirtsch...

Kommt demnächst die Pflichtversicherung gegen Sturm und Elementarschäden ?

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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten.   Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen.   Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage:   „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“   Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.    Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert.   Die Meinung vieler Experten ist dass zukünftig infolge des Klimawandels häufiger Elementarschäden auftreten werden.   Dazu zählen Hochwasser, Übersc...

Die Geisterpolice ! Haben Sie auch so eine Gebäudeversicherung in Ihrem Ordner ?

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Halt Stop, Geister gibt es doch nicht, alles erfunden, oder ? Die Geisterpolice gibt es, und dies ist leider wahr ! Unsere Geschichte beginnt in der Regel mit dem Kauf oder das Erben einer Immobilie.    Beim Kauf einer Immobilie geht nicht nur das Eigentum am Gebäude an den Käufer über, sondern auch die Wohngebäudeversicherung sofern es eine gibt.  __________________________    Übrigens: Obwohl Sie die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel zunächst übernehmen, sind Sie nicht verpflichtet, die Versicherung fortzuführen, Sie haben ab Kenntnisnahme der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen.  __________________________    Sehr oft ist es so, dass die Immobilie beim Bau sozusagen mit einer für die Zeit damals modernen Police (Wohngebäudeversicherung) ausgestattet wurde.    Doch die Zeit vergeht und keiner fragt mehr nach dieser Police, diese liegt unsichtbar sehr viele Jahre im Versicherungsordner und wird zur unsichtbar...

Letzte Erinnerung an die Abgabe der Grundsteuererklärung ! Es könnte teuer werden !

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Wir haben bereits am 16. März 2022 darüber berichtet. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde zuletzt vom 31. Oktober 2022 bis zum 31.01.2023 verlängert.   Auch die letzte Frist ist damit heute abgelaufen ! Allen, die die Frist verpasst haben, kann das Land ab heute den 1. Februar ein Bußgeld anordnen ! Erst droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat und und später bei nicht Abgabe der Grundsteuererklärung sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro ! Da es aber viele Schwierigkeiten gab werden die hessischen Finanzämter laut Oberfinanzdirektion Frankfurt vorerst noch ein letztes Erinnerungsschreiben versenden.   Wer sich dann noch immer nicht rührt, wird dann zur Kasse gebeten.   Die Immobilie wird dann einfach geschätzt.   Es ist fest eingeplant dass bis Ende 2024 für jedes Objekt eine Neuberechnung der Grundsteuer vorliegen muss !

Viele Kaminöfen bald verboten ! Sind Sie auch davon betroffen ?

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Besitzen Sie auch einen schönen alten Kaminofen ? Wussten Sie schon dass demnächst vielleicht auch Ihr Kaminofen verboten wird ? Mit Ende des Jahres 2014 tritt die letzte Stufe der Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetz.   Dies bedeutet dass alle Geräte die von 1995 bis 2010 die die vorgegebenen Werte nicht erreichen verboten werden.   Die Grenzwerte sind: 0,04 g Staub und 1,25 g Kohlenmonoxid pro m³ Abgas.   Für diese alten Geräte gilt dann; Abschalten oder umrüsten.   Da die Kosten für die Umrüstung hoch sind lohnt es sich oft ein neues Gerät zu kaufen. ________________    Die gute Nachricht:   Alle Geräte ab Baujahr 2010 erfüllen die neuen strengen Emissionswerte, eine Überprüfung ist nicht notwendig !

Hausbesitzer aufgepasst, was ändert sich 2024 ? Was planen Sie um Energiekosten zu sparen ?

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Unsere Regierung hat einen Sofortplan zum Erreichen der Klimaziele erstellt.   Der Plan sieht unter anderem vor, dass ab 2024 keine neuen, Gasheizungen mehr verbaut werden.    Deutschland will bis 2030 seinen CO2-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 senken.   Das Gebäudeenergiegesetz soll so geändert werden, dass ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten.    Reine Gasheizungen sind dann nicht mehr erlaubt ! Die Umstellung von Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme soll in Zukunft stärker gefördert werden.   In Zukunft liegt der Fokus in Wärmepumpen die mit Ökostrom betrieben werden.    Dazu werden noch Fachbetriebe benötigt die sich darauf spezialisieren.   Für Immobilienbesitzer die z.B. den Austausch der Heizung oder das Dämmen der Fassade planen, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die KfW-Webseite um ggf. Förderprämien in Anspruch nehmen z...

Stiftung Warentest bestätigt ! Wohn­gebäude­versicherungen, große Unterschiede bei Preis und Leistung !

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Stiftung Warentest bestätigt !   Bei Wohn­gebäude­versicherungen, gibt es große Unterschiede bei Preis und Leistung ! Ältere Verträge haben oft gefähr­liche Lücken !   Ihre Immobilie ist sehr wahrscheinlich das teuerste dass Sie sich jemals gekauft haben ! Eines der wertvollsten Güter die Sie besitzen !   Sie sollten sich Zeit nehmen um es bestmöglich zu schützen, mit der besten Versicherung am Markt und zu einem fairen Preis.   ​Gerne helfen wir Ihnen dabei...     

Achtung aufgepasst, Immobilienblase ! - Ist Ihre Baufinanzierung in Gefahr ?

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Haben Sie schon mal etwas von Nachbesicherung gehört ? Wenn nicht, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen ! ________________    Viele denken dass eine Baufinanzierung mit einem lang festgeschriebenen Zinssatz eine sichere Sache ist....   Aber ! Genügt der Bank die im Baudarlehensvertrag vereinbarte Sicherheit nicht mehr, kann sie während der Vertragslaufzeit (gemäß §490 BGB) weitere Sicherheiten anfordern, dies nennt man Nachbesicherung.   Wann droht eine Nachbesicherung ? Ihre aktuelle finanzielle Situation verschlechtert sich oder die Immobilie verliert an Wert oder droht an Wert zu verlieren. ______________    Folgendes Szenario könnte uns bevorstehen: Die EZB hat bereits den Leitzins angehoben, und für den Herbst 2022 weitere Erhöhungen angekündigt. Infolge dessen werden Baufinanzierungen teurer, so dass die Nachfrage für den Kauf von Immobilien sinken wird. Die Immobilienpreise bzw. der Wert der Immobilien wird aufgrund der geringen Nachfrag...