Sanierungspflicht für Hausbesitzer ? Für wen gilt das GEG Gebäudeenergiegesetz ?

Das mehrfach überarbeitete GEG (Gebäudeenergiegesetz) sieht für alle Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere Pflichtmaßnahmen vor.


Die wichtigsten Punkte sind:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke

  • Dämmung bestimmter Rohre

  • Heizkessel austauschen (wenn älter als 30 Jahre)


Wer vor dem 01. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG Sanierungspflicht NICHT.

Bei einem Eigentümerwechsel sieht die Situation anders aus, der neue Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, die Anforderungen an das GEG zu erfüllen.

Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, muss diese so renovieren/sanieren, dass diese den gesetzlichen Anforderungen des GEG entspricht.

Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.

Die Sanierungspflicht sollten Immobilieneigentümer ernst nehmen und ggf. jetzt schon planen, Stichwort Forwarddarlehen.

Über Forwarddarlehen bzw. warum es Sinn macht sich günstige Zinsen für die Zukunft zu sichern haben wir bereits einen Bericht geschrieben, diesen finden Sie hier !

Übrigens, bei Nichterfüllung des Gebäudenergiegesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Sanierungspflicht GEG für Hausbesitzer

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