Neue Regelungen für die Vermietung von möblierten Wohnungen !
Der Bundesrat einen von Hamburg und Bremen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen.
Durch diesen Beschluss sollen Mieter in ganz Deutschland vor überhöhten Mieten (Umgehung der Mietpreisbremse) geschützt werden.
In dem Entwurf geht es vor allem um Vermietungen von möblierten Wohnungen.
Beim möblierten Wohnraum muss der Möblierungszuschlag bisher nicht gesondert ausgewiesen werden.
Es wurde beschlossen dass im Mietvertrag die Nettokaltmiete angegeben werden muss damit man mit des ortsüblichen Mietpreisen vergleichen kann.
Es Pflicht, die Höhe des Zuschlag für die Möblierung anzugeben.
Die Höhe des Zuschlags wurde begrenzt, und zwar auf monatlich höchstens 1% des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.
Als Zeitwert wiederum gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines Betrags von 5% für jedes Jahr, das seit dem Kauf vergangen ist.
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