Die Geisterpolice ! Haben Sie auch so eine Gebäudeversicherung in Ihrem Ordner ?
Halt Stop, Geister gibt es doch nicht, alles erfunden, oder ?
Die Geisterpolice gibt es, und dies ist leider wahr !
Unsere Geschichte beginnt in der Regel mit dem Kauf oder das Erben einer Immobilie.
Beim Kauf einer Immobilie geht nicht nur das Eigentum am Gebäude an den Käufer über, sondern auch die Wohngebäudeversicherung sofern es eine gibt.
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Übrigens:
Obwohl Sie die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel zunächst übernehmen, sind Sie nicht verpflichtet, die Versicherung fortzuführen, Sie haben ab Kenntnisnahme der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen.
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Sehr oft ist es so, dass die Immobilie beim Bau sozusagen mit einer für die Zeit damals modernen Police (Wohngebäudeversicherung) ausgestattet wurde.
Doch die Zeit vergeht und keiner fragt mehr nach dieser Police, diese liegt unsichtbar sehr viele Jahre im Versicherungsordner und wird zur unsichtbaren Geisterpolice.
Sehr oft wenn eine Immobilie verkauft wird, übernimmt der neue Eigentümer diese alte Geisterpolice ohne zu prüfen und diese zu aktualisieren.
Die Geisterpolice ruht dann frisch ausgedruckt weiterhin unsichtbar im neuen Versicherungsordner.
Bis irgendwann vielleicht ein Schaden auftritt und dann die Geisterpolice den Immobilienbesitzer ordentlich erschreckt weil dann ausgerechnet dieser Schaden ggf. nicht versichert/gedeckt ist.
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Unser Tipp:
Geisterpolicen sind nicht böse, sie brauchen nur etwas Aufmerksamkeit, eine kleine Aktualisierung für neu hinzugekommene Risiken wie z.B. Photovoltaik, das neu gebaute Carport, Rohre außerhalb vom Gebäude, Elementarschäden u.v.m. und der Spuk ist vorbei !
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