Kabelfernsehen, neues Gesetz, Vermieter und Mieter sollten jetzt handeln !
Wichtige gesetzliche Änderung – Kabelfernsehen Nebenkosten fallen weg.
Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
Das neue Gesetz nennt sich „Wegfall des Nebenkostenprivilegs“.
Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist für Mieter nicht notwendig.
Allerdings sollten Vermieter jetzt handeln.
Wir empfehlen Vermieter und Mieter miteinander zu sprechen wie es in Zukunft weitergehen soll.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Der Vermieter lässt seinen Vertrag beim Anbieter weiterlaufen und macht mit den Mietern ab dem 01.Juli 2024 einen „Versorgungsvertrag für Kabelfernsehen“ in dem auch die Laufzeit und Kosten vereinbart werden.
Der
Vermieter kündigt seinen Vertrag und jeder Mieter versorgt sich
selbst mit einem neuen eigenen Kabelfernsehen-Anschluss oder empfängt
Kabelfernsehen über eine der kostenfreien Apps die es dafür gibt.
(Voraussetzung ist ein moderner Internetfähiger Fernseher oder USB-Sticks von Google oder Amazon)
(Voraussetzung ist ein moderner Internetfähiger Fernseher oder USB-Sticks von Google oder Amazon)