Letzte Erinnerung an die Abgabe der Grundsteuererklärung ! Es könnte teuer werden !

Wir haben bereits am 16. März 2022 darüber berichtet.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde zuletzt vom 31. Oktober 2022 bis zum 31.01.2023 verlängert.
 
Auch die letzte Frist ist damit heute abgelaufen !

Allen, die die Frist verpasst haben, kann das Land ab heute den 1. Februar ein Bußgeld anordnen !

Erst droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat und und später bei nicht Abgabe der Grundsteuererklärung sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro !

Da es aber viele Schwierigkeiten gab werden die hessischen Finanzämter laut Oberfinanzdirektion Frankfurt vorerst noch ein letztes Erinnerungsschreiben versenden.
 
Wer sich dann noch immer nicht rührt, wird dann zur Kasse gebeten.
 
Die Immobilie wird dann einfach geschätzt.
 
Es ist fest eingeplant dass bis Ende 2024 für jedes Objekt eine Neuberechnung der Grundsteuer vorliegen muss !



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