Das neue Mietengesetz 2023, das ändert sich für Mieter und Vermieter !

Die Bundesregierung beschließt ein neues Gesetz zur Teilwarmmiete.
 
Dies könnte für einige Mieter bedeuten dass sie ggf. künftig weniger Miete zahlen.
 
Für Vermieter wiederum könnten die Kosten erheblich steigen.
 
Ausschlaggebend für dieses Gesetz ist die CO2 Abgabe die von Jahr zu Jahr teurer wird.
 
Bisher konnten die CO2 Abgaben komplett auf den Mieter (in die Warmmiete) weitergegeben werden.
 
Dies soll sich nun ändern und Vermieter sollen nun durch ein Berechnungsmodell prozentual an den CO2 Abgaben beteiligt werden.
 
Als Faustformel gilt: 

Je mehr ein Gebäude an Energie verbraucht desto höher muss sich der Vermieter an den CO2 Abgaben beteiligen.
 
Dadurch sollen Mieter finanziell entlastet werden und Vermieter dazu gezwungen werden Ihre Immobilien Umweltfreundlicher zu sanieren, z.B. durch bessere Dämmung oder modernen energieeffizienten Heizungen.
 
Übrigens, zum Thema KfW Förderung und was Sie ggf. noch beantragen können haben wir bereits einen Beitrag gemacht. (Den Beitrag dazu finden Sie hier im Blog weiter unten)
 
Das Gesetz ist zwar noch in Planung, soll aber schon zum 01.01.2023 in Kraft treten.
 


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