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Versicherung für Aufsitzrasenmäher Pflicht ?

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Keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ! Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen ...

Hauseigentümer müssen Gefahrenquellen für Dritte beseitigen, so dass Verletzungen und Unfälle gar nicht erst passieren können !

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Haben Sie einen Pool oder Teich im Garten ? Hier müssen Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass niemand in Gefahr geraten und ertrinken kann, vor allem keine Kinder.    Einfach nur Schilder mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Unbefugten ist das Betreten verboten“ aufzustellen, entbindet einen Eigentümer nicht von seinen Pflichten. ________________   Haben Sie Bäume auf dem Grundstück ? Ein Baum fällt aufgrund Sturm auf das Nachbargrundstück oder auf das vor Ihrem Haus geparkte Auto. Es entstehen Kosten für die Sachbeschädigung und auch für Aufräumarbeiten.  ________________    Haben Sie einen Öltank ? Sollte dieser mal auslaufen entstehen durch Feuerwehreinsatz und Umweltschäden sehr hohe Schadensummen ! ________________    Bekommen Sie manchmal Besuch oder kommt der Paketbote/Briefträger mal vorbei ? Sind die Wege auf Ihrem Grundstück nicht ausreichend beleuchtet, gibt es dort Stolperfallen, oder haben Sie vergessen Schnee zu räume...

Ärger mit Mietsachschäden ? Die Lösung für Mieter und Vermieter !

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Für Mietsachschäden haftet der Mieter.   Außer bei Abnutzung, die auf die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen ist, dies ist mit der Miete abgegolten.   Schäden, die fahrlässig, oder durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, muss der Mieter ersetzen.   Ein Beispiel für ein Mietsachschaden:   Der Mieter macht sich im Bad schick, und dabei fällt ihm die Parfümflasche so unglücklich in das Waschbecken dass ein Stück des Waschbecken abplatzt.   Das Waschbecken ist nun beschädigt und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz.   Spätestens bei Auszug aus der Wohnung gibt es Probleme für beide Seiten.   Der Mieter sowie auch der Vermieter haben dann unangenehme Diskussionen.   Das Ergebnis:   Der Mieter verliert ein Teil seiner Kaution, oder der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen. ________________    Unser Tipp für Mieter:   Eine gute Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden ab....

Das neue Mietengesetz 2023, das ändert sich für Mieter und Vermieter !

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Die Bundesregierung beschließt ein neues Gesetz zur Teilwarmmiete.   Dies könnte für einige Mieter bedeuten dass sie ggf. künftig weniger Miete zahlen.   Für Vermieter wiederum könnten die Kosten erheblich steigen.   Ausschlaggebend für dieses Gesetz ist die CO2 Abgabe die von Jahr zu Jahr teurer wird.   Bisher konnten die CO2 Abgaben komplett auf den Mieter (in die Warmmiete) weitergegeben werden.   Dies soll sich nun ändern und Vermieter sollen nun durch ein Berechnungsmodell prozentual an den CO2 Abgaben beteiligt werden.   Als Faustformel gilt:  Je mehr ein Gebäude an Energie verbraucht desto höher muss sich der Vermieter an den CO2 Abgaben beteiligen.   Dadurch sollen Mieter finanziell entlastet werden und Vermieter dazu gezwungen werden Ihre Immobilien Umweltfreundlicher zu sanieren, z.B. durch bessere Dämmung oder modernen energieeffizienten Heizungen.   Übrigens, zum Thema KfW Förderung und was Sie ggf. noch beantragen können haben wi...