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Posts mit dem Label "Gebäudeversicherung" werden angezeigt.

Ist Ihr Haus auch in Gefahr ? Starkregen, Hochwasser Risikocheck für Ihr Haus !

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Starkregen, Hochwasser-Risikocheck für Ihr Haus Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen bilden. Wir von  VersmaX bieten Hauseigentümern und Mietern nun kostenlos, schnelle und unkomplizierte Überprüfung des Risiko für Elementarschäden. Prüfen Sie jetzt bei uns Adressgenau (Ort, Straße und Hausnummer) das Risiko durch Starkregen und Flusshochwasser. Gerne senden wir Ihnen per Email kostenfrei Ihren Prüfbericht. Senden Sie uns einfach über das Kontaktformular folgende Daten: PLZ Ort Straße Haus Nr. Eine Anmeldung oder weitere Daten sind nicht nötig! Sie erhalten Informationen der regionalen Hochwasserämter und der deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen und einige Tipps zur Prävention. Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noc...

Hausbesitzer aufgepasst, jetzt 100.- Euro Zuschuss für Ihre bestehende Gebäudeversicherung sichern !

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Erhalten Sie von uns 100€ Zuschuss zu Ihrer nächsten Rechnung Ihrer Gebäudeversicherung. Wie geht das? 1. Sie schreiben uns eine Email, WhatsApp oder rufen Sie uns an. 2. Sie entscheiden sich dafür dass wir in Zukunft der Ansprechpartner für Ihre bereits bestehende Wohngebäudeversicherung sind. (Dies ist für Sie kostenfrei!) 3. Sie erhalten bei Ihrer nächsten Rechnung Ihrer Gebäudeversicherung automatisch von uns 100€ Kundenbonus auf Ihr Konto überwiesen. Die Aktion läuft bis zum 15.05.2024 ! Sichern Sie sich jetzt schnell Ihren 100€ Zuschuss ! *Unsere Aktion gilt leider nicht für Verträge von:    HUK, Debeka, LVM, DEVK, Generali, Cosmos-Direkt

Versicherung für Aufsitzrasenmäher Pflicht ?

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Keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ! Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen ...

Elementarversicherung kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

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Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann. Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz. Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude...

Viele in Deutschland wohnen gern (gefährlich) nah am Wasser !

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Dass es brisant ist, in Überschwemmungsgebieten Wohngebäude zu errichten, war schon vor der Ahrtal-Flutkatastrophe im letzten Jahr weithin bekannt.   Dessen ungeachtet stieg die Quote der Neubauten, die in ebensolchen Hochrisikozonen liegen, 2021 auf den höchsten Stand seit Jahrzehnten, nämlich auf 1,4 Prozent.   20 Jahre zuvor belief sie sich noch auf 1,0 Prozent.   Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland mehr als 32.000 Wohngebäude in Überschwemmungszonen errichtet worden – zusätzlich zu den rund 240.000, die dort bereits standen.    Eine Entwicklung, die die deutschen Versicherer mit Sorge verfolgen. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, unterstreicht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).   Der GDV hat die Zahlen auf Basis des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) errechnet. __________...

Kommt demnächst die Pflichtversicherung gegen Sturm und Elementarschäden ?

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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten.   Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen.   Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage:   „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“   Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.    Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert.   Die Meinung vieler Experten ist dass zukünftig infolge des Klimawandels häufiger Elementarschäden auftreten werden.   Dazu zählen Hochwasser, Übersc...

Letzte Erinnerung an die Abgabe der Grundsteuererklärung ! Es könnte teuer werden !

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Wir haben bereits am 16. März 2022 darüber berichtet. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde zuletzt vom 31. Oktober 2022 bis zum 31.01.2023 verlängert.   Auch die letzte Frist ist damit heute abgelaufen ! Allen, die die Frist verpasst haben, kann das Land ab heute den 1. Februar ein Bußgeld anordnen ! Erst droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat und und später bei nicht Abgabe der Grundsteuererklärung sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro ! Da es aber viele Schwierigkeiten gab werden die hessischen Finanzämter laut Oberfinanzdirektion Frankfurt vorerst noch ein letztes Erinnerungsschreiben versenden.   Wer sich dann noch immer nicht rührt, wird dann zur Kasse gebeten.   Die Immobilie wird dann einfach geschätzt.   Es ist fest eingeplant dass bis Ende 2024 für jedes Objekt eine Neuberechnung der Grundsteuer vorliegen muss !

Dauerregen, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen ! Haben Sie eine Elementarvesricherung für Ihr Gebäude ?

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Diese Woche ist Dauerregen gemeldet, in einigen Städten in NRW wurden bereits Hochwasserwarnungen ausgerufen ! ____________   Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung sollten Sie eine Elementarversicherung haben.    Die Elementarversicherung schützt vor Überschwemmungen, Hochwasser, Dauerregen, Starkregen, Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben.   Diese Versicherungen können unter Umständen sehr teuer sein und Deckungslücken aufweisen.   Deshalb ist es wichtig nicht nur die Preise sondern auch die Leistungen zu vergleichen !   Am besten gehen Sie zum Profi für Wohngebäudeversicherungen!  

Das Geheimnis wieso die Gebäudeversicherung nicht zahlt !

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Feuer, Stürme, Starkregen / Rückstau, und Rohrbrüche können sehr hohe Schäden an Ihrem Gebäude verursachen.    Als Hausbesitzer sollten Sie bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung ganz genau aufpassen ! Was bei der Übernahme der bestehenden Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf oder beim Neuabschluss der Gebäudeversicherung sich erst mal als einfach gestaltet, kann im Schadenfall zu Problemen führen.   Da bei Schäden an Gebäuden oftmals hohe Schadensummen entstehen, kann sich die Schadenregulierung der Versicherungen kompliziert gestalten.    Wenn die Gebäudeversicherung plötzlich die hohen Kosten für Reparatur und Sanierung von Schäden an Ihrer Immobilie nicht oder nur teilweise zahlt ist der Ärger schon vorprogrammiert.   Hohe Reparaturrechnungen die zeitnah beglichen werden müssen, ggf. zusätzliche Anwaltskosten um gegen die Schadenablehnung vorzugehen, können schlaflose Nächte bereiten.   Betroffene sollten in diesem Fall die Begründung der Versic...

Wann kommt der nächste Sturm ? Brauche ich eine Elementarversicherung ?

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So viel kosteten „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“   Drei Stürme suchten Deutschland und benachbarte Länder zwischen dem 16. und 21. Februar in rascher Folge heim.   Zusammen verursachten „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ nach vorläufiger Bilanz einen versicherten Schaden von rund 1,4 Milliarden Euro.   Das größte davon, rund 900.000 Schadensfälle, betrifft Immobilien und Hausrat sowie Unternehmen.   Etwa 65.000 Fälle mit einem Kostenvolumen von circa 125 Millionen Euro wurden in der Kfz-Versicherung registriert.   Die Sturmserie gehört damit zu den drei schadenträchtigsten Winterstürmen der letzten 20 Jahre.   Hochgerechnet auf den Bestand und die Preise von 2020, wüteten nur „Jeanett“ (2002) mit rund 1,44 Milliarden Euro an Schäden sowie, mit beträchtlichem Abstand, „Kyrill“ (2007) mit 3,6 Milliarden Euro schlimmer.   „Drei schwere orkanartige Stürme in so kurzer Zeit sind bislang eher selten in Deutschland“, resümiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführ...

EEG Umlage wird vorzeitig abgeschafft ! Was bedeutet das für Ihren Geldbeutel ?

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Die Bundesregierung hat vorzeitig die Abschaffung der EEG Umlage zum 01.Juli 2022 beschlossen.   Stromkunden sollen damit entlastet werden.   Die EEG Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde im Jahr 2000 zur Förderung von Solar und Windanlagen eingeführt und betrug 3,72 Cent je Kilowatt.   Auf den ersten Blick bedeutet dies dass die Stromkosten ab Juli geringer werden.   Im Gegenzug werden die Preise die Stromversorger für den Kauf von Strom bezahlen müssen weiter rasant in die Höhe steigen.   Gerade jetzt lohnt sich ein Blick auf die Stromrechnung und verschiedene Stromanbieter miteinander zu vergleichen um den Geldbeutel zu schonen.    

Das neue Mietengesetz 2023, das ändert sich für Mieter und Vermieter !

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Die Bundesregierung beschließt ein neues Gesetz zur Teilwarmmiete.   Dies könnte für einige Mieter bedeuten dass sie ggf. künftig weniger Miete zahlen.   Für Vermieter wiederum könnten die Kosten erheblich steigen.   Ausschlaggebend für dieses Gesetz ist die CO2 Abgabe die von Jahr zu Jahr teurer wird.   Bisher konnten die CO2 Abgaben komplett auf den Mieter (in die Warmmiete) weitergegeben werden.   Dies soll sich nun ändern und Vermieter sollen nun durch ein Berechnungsmodell prozentual an den CO2 Abgaben beteiligt werden.   Als Faustformel gilt:  Je mehr ein Gebäude an Energie verbraucht desto höher muss sich der Vermieter an den CO2 Abgaben beteiligen.   Dadurch sollen Mieter finanziell entlastet werden und Vermieter dazu gezwungen werden Ihre Immobilien Umweltfreundlicher zu sanieren, z.B. durch bessere Dämmung oder modernen energieeffizienten Heizungen.   Übrigens, zum Thema KfW Förderung und was Sie ggf. noch beantragen können haben wi...

KfW Fördergelder Topf jetzt schon leer ? Diese Mittel gibt es noch für Heizung und Dämmung !

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Seit dem 20. April waren Anträge auf Förderung für energieeffiziente Neubauten nach KfW-Effizienzstandard EH40 wieder möglich.   In wenigen Stunden war eine Milliarde Euro Fördermittel der KfW für energieeffiziente Neubauten verteilt und der Fördertopf leer.   Die KfW teilt mit dass bereits zugesagte Anträge nicht betroffen sind und diese dann auch ausgezahlt werden.   Das KfW-Förderprogramm für Neubauten haben vor allem Wohnungsbaugesellschaften genutzt.   Für private Hausbesitzer und Vermieter kommt die Förderung für energetische Sanierungen bestehender Immobilien eher in Frage und dafür ist es noch möglich Förderungen zu beantragen.   Diese Förderungen betrifft Altbauten, indem der Bauantrag für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt.   Es gibt noch eine Vielzahl von Förderprogrammen, die sich teilweise sogar miteinander kombinieren lassen.   Für Hausbesitzer, die sich selbst einen ersten Eindruck von dem Angebot der KfW machen wollen, stelle...

Hohe Energiepreise, viele Hausbesitzer wollen auf Photovoltaik umrüsten !

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Sehr viele Hausbesitzer denken derzeit darüber nach sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, um Energiekosten zu senken.   Solaranlagen können eine attraktive Möglichkeit sein, unabhängiger zu werden und langfristig Stromkosten einzusparen.   Aber auch hier gilt es vorher die Anschaffungskosten gegenüber dem Sparpotenzial zu vergleichen.   Folgenden Fragen sollten Sie Beachtung schenken:   - Lohnen sich überhaupt die Ausgaben für eine Photovoltaik-Anlage? - Ist das Dach noch in Ordnung oder muss es vorher noch renoviert werden? - Wie ist die Lage meines Hausdach um die Sonne voll ausnutzen zu können? - Brauche ich eine Baugenehmigung? - Wie sieht es mit Förderung und Steuern aus?   Wir empfehlen die Beratung durch einen Betrieb der für den Bau von Photovoltaikanlagen spezialisiert ist.   Für den gesamten Rhein-Main-Gebiet haben wir hierfür Kooperationspartner die Sie gerne zu diesem Thema kostenfrei beraten. Auch die Wohngebäudeversicherung muss angepass...

Wohngebäudeversicherung, was ist der 1914er Wert ?

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10.03.2022 Warum ist es wichtig den 1914er Wert der Wohngebäudeversicherung zu überprüfen und ggf. anzupassen?? Der Wert 1914, auch meistens 1914er Wert genannt, ist ein theoretischer Wert, der vor allem für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verwendet wird   Bei dem Wert 1914 handelt es sich um einen fiktiven Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwert und der Prämienhöhe verwendet wird.   Das Jahr 1914 dient als Grundlage für die Berechnung.   Der Wert 1914 gibt sozusagen den Neubauwert Ihres Gebäudes im Jahr 1914 an.   Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 berechnen, so dass der Neubauwert bzw. Versicherungssumme für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann sofern für dieses Jahr ein Baupreisindex vorliegt:   Die Formel hierfür ist: Wert 1914 = Neubauwert ÷ (Baupreisindex ÷ 100)   Dies bedeutet: Wenn im Schadenfall der 1914er Wert zu niedrig...