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Sanierungspflicht für Hausbesitzer ? Für wen gilt das GEG Gebäudeenergiegesetz ?

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Das mehrfach überarbeitete GEG (Gebäudeenergiegesetz) sieht für alle Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere Pflichtmaßnahmen vor. Die wichtigsten Punkte sind: Dämmung der obersten Geschossdecke Dämmung bestimmter Rohre Heizkessel austauschen (wenn älter als 30 Jahre) Wer vor dem 01. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG Sanierungspflicht NICHT . Bei einem Eigentümerwechsel sieht die Situation anders aus, der neue Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, die Anforderungen an das GEG zu erfüllen. Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, muss diese so renovieren/sanieren, dass diese den gesetzlichen Anforderungen des GEG entspricht. Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit. Die Sanierungspflicht sollten Immobilieneigentümer ernst nehmen und ggf. jetzt schon planen, Stichwort Forwarddarlehen. Über Forwarddarlehen bzw. warum es Sinn macht sich günstige Zinsen für die Zukunft zu sichern haben wir bereits einen Beric...

Das neue Mietengesetz 2023, das ändert sich für Mieter und Vermieter !

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Die Bundesregierung beschließt ein neues Gesetz zur Teilwarmmiete.   Dies könnte für einige Mieter bedeuten dass sie ggf. künftig weniger Miete zahlen.   Für Vermieter wiederum könnten die Kosten erheblich steigen.   Ausschlaggebend für dieses Gesetz ist die CO2 Abgabe die von Jahr zu Jahr teurer wird.   Bisher konnten die CO2 Abgaben komplett auf den Mieter (in die Warmmiete) weitergegeben werden.   Dies soll sich nun ändern und Vermieter sollen nun durch ein Berechnungsmodell prozentual an den CO2 Abgaben beteiligt werden.   Als Faustformel gilt:  Je mehr ein Gebäude an Energie verbraucht desto höher muss sich der Vermieter an den CO2 Abgaben beteiligen.   Dadurch sollen Mieter finanziell entlastet werden und Vermieter dazu gezwungen werden Ihre Immobilien Umweltfreundlicher zu sanieren, z.B. durch bessere Dämmung oder modernen energieeffizienten Heizungen.   Übrigens, zum Thema KfW Förderung und was Sie ggf. noch beantragen können haben wi...