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Versicherung für Aufsitzrasenmäher Pflicht ?

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Keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ! Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen ...

Neue Regelungen für die Vermietung von möblierten Wohnungen !

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Der Bundesrat einen von Hamburg und Bremen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen. Durch diesen Beschluss sollen Mieter in ganz Deutschland vor überhöhten Mieten (Umgehung der Mietpreisbremse) geschützt werden. In dem Entwurf geht es vor allem um Vermietungen von möblierten Wohnungen. Beim möblierten Wohnraum muss der Möblierungszuschlag bisher nicht gesondert ausgewiesen werden. Es wurde beschlossen dass im Mietvertrag die Nettokaltmiete angegeben werden muss damit man mit des ortsüblichen Mietpreisen vergleichen kann. Es Pflicht, die Höhe des Zuschlag für die Möblierung anzugeben. Die Höhe des Zuschlags wurde begrenzt, und zwar auf monatlich höchstens 1% des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben. Als Zeitwert wiederum gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines Betrags von 5% für jedes Jahr, das seit dem Kauf vergangen ist. _________________ Als Hauseigentümer und Vermieter empfehlen wir Ihnen eine Beratung vom Spezialisten für: Wohngebäud...

Ärger mit Mietsachschäden ? Die Lösung für Mieter und Vermieter !

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Für Mietsachschäden haftet der Mieter.   Außer bei Abnutzung, die auf die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen ist, dies ist mit der Miete abgegolten.   Schäden, die fahrlässig, oder durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, muss der Mieter ersetzen.   Ein Beispiel für ein Mietsachschaden:   Der Mieter macht sich im Bad schick, und dabei fällt ihm die Parfümflasche so unglücklich in das Waschbecken dass ein Stück des Waschbecken abplatzt.   Das Waschbecken ist nun beschädigt und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz.   Spätestens bei Auszug aus der Wohnung gibt es Probleme für beide Seiten.   Der Mieter sowie auch der Vermieter haben dann unangenehme Diskussionen.   Das Ergebnis:   Der Mieter verliert ein Teil seiner Kaution, oder der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen. ________________    Unser Tipp für Mieter:   Eine gute Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden ab....

Es schneit wieder in Hessen, für viele Menschen gilt wieder die Räum- und Streupflicht.

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Wer muss räumen und wie oft? Was ist mit Dachlawinen und Eiszapfen? Plötzlich ist der Schnee wieder da....    Welche Regeln/Gesetze muss man für das Räumen und Streuen beachten?    Wann und wie oft am Tag muss der Gehweg geräumt sein?    Wer haftet wenn jemand ausrutscht oder von einer Dachlawine getroffen wird? In der Regel sind die Eigentümer/Vermieter für den Winterdienst verantwortlich.   Diese Aufgabe kann auch auf dem Mieter übertragen werden.  (Das muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag stehen)   Laut Mieterbund beginnt die Räum- und Streupflicht Wochentags im Regelfall um 7 Uhr morgens, und an Sonn- und Feiertagen (je nach Komune) um 8.00/9.00 Uhr.   Bei extremen Witterungsbedingungen muss mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, selbst dann, wenn Vermieter oder Mieter arbeiten geht.   Geräte und Streumittel müssen vom Eigentümer/Vermieter zur Verfügung gestellt werden.   Wer die Räum- und Streupflicht missacht...