Es schneit wieder in Hessen, für viele Menschen gilt wieder die Räum- und Streupflicht.

Wer muss räumen und wie oft?
Was ist mit Dachlawinen und Eiszapfen?

Plötzlich ist der Schnee wieder da.... 
 
Welche Regeln/Gesetze muss man für das Räumen und Streuen beachten? 
 
Wann und wie oft am Tag muss der Gehweg geräumt sein? 
 
Wer haftet wenn jemand ausrutscht oder von einer Dachlawine getroffen wird?

In der Regel sind die Eigentümer/Vermieter für den Winterdienst verantwortlich.
 
Diese Aufgabe kann auch auf dem Mieter übertragen werden.
 (Das muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag stehen)
 
Laut Mieterbund beginnt die Räum- und Streupflicht Wochentags im Regelfall um 7 Uhr morgens, und an Sonn- und Feiertagen (je nach Komune) um 8.00/9.00 Uhr.
 
Bei extremen Witterungsbedingungen muss mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, selbst dann, wenn Vermieter oder Mieter arbeiten geht.
 
Geräte und Streumittel müssen vom Eigentümer/Vermieter zur Verfügung gestellt werden.
 
Wer die Räum- und Streupflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
 
Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen können für Fußgänger gefährlich werden, hier ist der Eigentümer der Immobilie in der Verantwortung dass von seinem Haus keine Gefahr ausgeht.
(Verkehrssicherungspflicht)
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Unser Tipp!
 
Eine Haftpflichtversicherung,
diese reguliert für Sie berechtigte Ansprüche für Schäden die durch Ihre Immobilie entstehen können und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
 
Zu beachten gilt:
Prüfen Sie in Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung ob die selbstgenutzte Immobilie (ohne Vermietung) (in der Regel kostenfrei) mitversichert ist.
 
Als Eigentümer/Vermieter benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
 
Haben Sie einen Öltank?
Dann prüfen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung ob Schäden/Umweltschäden durch den Öltank mitversichert sind.
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