Die Grundsteuer Reform, was bedeutet dies jetzt für Hausbesitzer in Hessen? 2022 Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung
Wenn Sie Eigentümer/in eines Grundstücks (bebaut/unbebaut) oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Hessen sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag müssen Sie im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.
(Vor dem 1. Juli ist die Abgabe der Erklärung nicht möglich!)
Dies gilt auch für Eigentümer/innen einer Wohnung / WEG.
Folgende Daten werden abgefragt:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Wo findet man die benötigten Daten?
Grundbuchdaten wie Flurnummer und Fläche des Grundstücks finden Eigentümer im Grundbuchauszug.
Der Bodenrichtwert beziffert durchschnittliche Bodenpreise innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils.
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