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Versicherung für Aufsitzrasenmäher Pflicht ?

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Keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ! Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen ...

Elementarversicherung kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

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Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann. Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz. Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude...

Bauherren aufgepasst, die wichtigsten Versicherungen beim Hausbau

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Bei jedem Neubau besteht die Gefahr, dass unvorhersehbare Schäden auftreten können! Bereits der Rohbau und die Baumaterialien können durch Schäden wie Sturm, Starkregen, Diebstahl und Vandalismus hohe zusätzliche Kosten verursachen. Für Schäden an Dritte die durch Ihre Baustelle enstehen sind Sie als Bauherr ggf. auch haftbar und müssen Schadenersatz leisten.  Private Helfer können sich auf Ihrer Baustelle schwer verletzen. Hohe Kosten können auch durch Mängel von Handwerkern entstehen. ________________ Hier die wichtigsten Versicherungen für die Bauphase: Feuerrohbauversicherung Die Feuerrohbau-Versicherung zahlt Schäden durch Feuer und Blitzeinschlag am Rohbau und an den Baumaterialien entstehen. Die Feuerrohbauversicherung ist in der Regel bis zur Fertigstellung des Gebäudes gültig. (max. 24 Monate) Diese Versicherung ist wenn die Wohngebäudeversicherung später folgt kostenlos. Bauherrenhaftpflichtversicherung Die Bauherrenhaftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzansprüche die...

Die Versicherung zahlt den Schaden nicht ? - Kein Problem, so helfen wir Ihnen !

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Wenn Sie erfahren möchten wie Ihre Versicherung den Schaden doch noch bezahlt, dann lesen Sie hier weiter.... Jahrelang haben Sie Beiträge für Ihren Versicherungsvertrag bezahlt und nun wo Sie Hilfe benötigen möchte die Versicherungsgesellschaft Ihren Schaden nicht zahlen ? Die Schadenablehnungen hören sich oft ähnlich an:   „Dieser Schaden ist gemäß unseren Versicherungsbedingungen leider nicht mitversichert“ „Für dieses Risiko besteht kein Versicherungsschutz oder dieses Risiko ist nicht mitversichert“ _______________    Wissen Sie wieso wir in 90% aller Fälle für Sie eine Kulanz Zahlung oder mindestens eine Teilregulierung Ihres Schaden erreichen ? ______________   Wir sind mit über 130 Versicherungsgesellschaften vernetzt und haben überall dort einen großen Vertragsbestand !   Bei allen Versicherungsgesellschaften haben wir persönliche Ansprechpartner die sich um alle Anliegen unser Kunden kümmern !   Unsere Schaden-Experten verhandeln pr...

Ärger mit Mietsachschäden ? Die Lösung für Mieter und Vermieter !

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Für Mietsachschäden haftet der Mieter.   Außer bei Abnutzung, die auf die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen ist, dies ist mit der Miete abgegolten.   Schäden, die fahrlässig, oder durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, muss der Mieter ersetzen.   Ein Beispiel für ein Mietsachschaden:   Der Mieter macht sich im Bad schick, und dabei fällt ihm die Parfümflasche so unglücklich in das Waschbecken dass ein Stück des Waschbecken abplatzt.   Das Waschbecken ist nun beschädigt und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz.   Spätestens bei Auszug aus der Wohnung gibt es Probleme für beide Seiten.   Der Mieter sowie auch der Vermieter haben dann unangenehme Diskussionen.   Das Ergebnis:   Der Mieter verliert ein Teil seiner Kaution, oder der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen. ________________    Unser Tipp für Mieter:   Eine gute Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden ab....

Das Geheimnis wieso die Gebäudeversicherung nicht zahlt !

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Feuer, Stürme, Starkregen / Rückstau, und Rohrbrüche können sehr hohe Schäden an Ihrem Gebäude verursachen.    Als Hausbesitzer sollten Sie bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung ganz genau aufpassen ! Was bei der Übernahme der bestehenden Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf oder beim Neuabschluss der Gebäudeversicherung sich erst mal als einfach gestaltet, kann im Schadenfall zu Problemen führen.   Da bei Schäden an Gebäuden oftmals hohe Schadensummen entstehen, kann sich die Schadenregulierung der Versicherungen kompliziert gestalten.    Wenn die Gebäudeversicherung plötzlich die hohen Kosten für Reparatur und Sanierung von Schäden an Ihrer Immobilie nicht oder nur teilweise zahlt ist der Ärger schon vorprogrammiert.   Hohe Reparaturrechnungen die zeitnah beglichen werden müssen, ggf. zusätzliche Anwaltskosten um gegen die Schadenablehnung vorzugehen, können schlaflose Nächte bereiten.   Betroffene sollten in diesem Fall die Begründung der Versic...

Hallo Immobilienbesitzer, wussten Sie dies schon ?

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8 von 10 Immobilienbesitzer sind gar nicht darüber informiert wie Ihr Haus aktuell versichert ist.   Sehr oft wurde ohne die Vertragsinhalte zu prüfen einfach die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers der Immobilie übernommen.   Dies ist verständlich weil es lästig und manchmal auch kompliziert ist sich mit der bestehenden Gebäudeversicherung zu befassen oder sogar eine ganz neue Versicherung abzuschließen.   Wann haben Sie das letzte Mal einen Blick in Ihre Versicherungs-Police geworfen ? Sind nachträgliche Umbauten/Wertsteigerungen wie z.B. Carport/Garage, Gartenhaus, Photovoltaik usw. bei Ihrer Versicherung bereits berücksichtigt ? Sind die Abwasser- und Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auch mitversichert ? Wurde an alles gedacht und nichts vergessen ? Eine regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der Gebäudeversicherung ist existenziell wichtig um finanzielle Verluste zu vermeiden ! Die Vielfalt der Angebote, Online-Vergleichsportale, günstige Standard-Versicheru...

Versicherung, wenn treuen Kunden der Rauswurf droht !

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Für viele Versicherungsgesellschaften wird das Geschäft mit Gebäudeversicherungen immer riskanter, vor allem wenn viele alte Immobilien im Bestand sind.   Wenn es gut läuft erhalten Kunden nur eine saftige Beitragserhöhung und können dann aufgrund der Erhöhung selbst kündigen und sich einen neuen preiswerten Vertrag suchen.   Altverträge ohne Preisanpassungsklausel bekommen eine Änderungs-Kündigung. (Kündigung des Vertrags und ein Angebot für einen neuen Vertrag)   Vorsicht, dies hat aber Nachteile ! Das neue Angebot muss man nicht annehmen, hat aber dann womöglich Nachteile, eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden.   Denn beim neuen Antrag muss angegeben werden, dass der alte Vertrag von der Vorversicherung gekündigt wurde.   Und hier beginnen dann die Probleme, denn beim neuen Versicherer klingeln schon die Alarmglocken.    Entweder wird der Antrag abgelehnt oder nur zu schlechteren Konditionen als bei einem freiwilligen Wechsel angenommen. ...

Frühjahrsputz und was Hausbesitzer beachten sollten !

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Wir empfehlen den Frühjahrs Check für Hausbesitzer:   Prüfen Sie Ihr Haus nach Schäden. Durch den Winterfrost können Leitungen aufgefroren und Mauern gerissen sein.   Gab es Stürme, viel Regen und Nässe? Es empfiehlt sich Dach und Fassaden auf Feuchtigkeit prüfen.   Wichtig für neue Häuser: Denken Sie daran dass die Verjährungsfrist für Mängel nach 5 Jahren endet. Wenn Ihr Haus demnächst 5 Jahre alt wird, überprüfen Sie Ihre Immobilie vorher noch mal, und rügen Sie Mängel noch rechtzeitig.   Prüfen Sie auch Ihre Wohngebäudeversicherung! Was und wie ist alles versichert? Sind die Zuleitungsrohre und Abwasserrohre außerhalb vom Grundstück mitversichert? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Starkregen aus? Wurden nächträglieche Anbauten wie z.B. das neue Carport oder die Photovoltaikanlage mit in die Gebäudeversicherung aufgenommen?   ___________  #Hauscheck #immobilienbewertung #frühjahrsputz #gebäudeversicherung