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Ärger mit Mietsachschäden ? Die Lösung für Mieter und Vermieter !

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Für Mietsachschäden haftet der Mieter.   Außer bei Abnutzung, die auf die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen ist, dies ist mit der Miete abgegolten.   Schäden, die fahrlässig, oder durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, muss der Mieter ersetzen.   Ein Beispiel für ein Mietsachschaden:   Der Mieter macht sich im Bad schick, und dabei fällt ihm die Parfümflasche so unglücklich in das Waschbecken dass ein Stück des Waschbecken abplatzt.   Das Waschbecken ist nun beschädigt und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz.   Spätestens bei Auszug aus der Wohnung gibt es Probleme für beide Seiten.   Der Mieter sowie auch der Vermieter haben dann unangenehme Diskussionen.   Das Ergebnis:   Der Mieter verliert ein Teil seiner Kaution, oder der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen. ________________    Unser Tipp für Mieter:   Eine gute Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden ab....